AGBs

1. Ausbau der Folie
Sollten beim Ausbau der Folie unvorhersehbaren Mängel am Bestand auftreten, müssen die daraus resultierenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Für eventuelle Schäden an den vorhandenen Teilen wird keine Haftung übernommen.

2. Folien Passgenauigkeit
Durch die Herstellung bedingt kann es teilweise zu Faltenbildung kommen. Dies gilt insbesondere bei den Einbauteilen wie Treppen, Skimmer, Düsen, Scheinwerfer.
Für eine 100 % Passgenauigkeit bei den Stahlmantelbecken kann keine Garantie übernommen werden und stellt keinen Mangel dar.

3. Schutzgebühr, Wasser und Strom, Baumaterialien
Bei Auftragsausführung wird eine eventuell erhobene Schutzgebühr verrechnet.
Wasser und Strom wird vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Restkies wird Eigentum des Auftraggebers. Es muss bauseits ein Platz für die Lagerung von Kies und Zement sowie ein Platz zum Reinigen der Betonpumpe zur Verfügung gestellt werden. Ein Bodengrundgutachten ist Angelegenheit des Bauherrn.

4. Abrechnung und Inbetriebnahme
Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Einheitspreisen.
Das Einfüllen des Wassers erfolgt durch den Auftraggeber, es ist darauf zu achten das beim Befüllen keine Falten entstehen. Eine Einweisung erfolgt durch unser Fachpersonal.
Die freie Zufahrt ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Für auftretende Schäden am Fahrweg wird keine Haftung übernommen.